Gesetze / Mautdienst-Registrierungs-Verordnung

MRegV 2016

§ 2 Unterlagen und Bescheinigungen

Die für das Registrierungsverfahren erforderlichen Nachweise, Unterlagen und Bescheinigungen zum Nachweis der Voraussetzungen für die Registrierung nach § 5 des Mautsystemgesetzes sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nachweise, Unterlagen oder Bescheinigungen in anderen Sprachen sind mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

§ 1 § 3